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Hinweise zur Entsorgung von Alt-Weidezaunbatterien !

Lieber Pferdehalter,

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher sogar zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
 
Die Rücknahme von Altbatterien wid durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) vom 25.06.2009 geregelt.

Als Auszug ...

§ 9 Pflichten der Vertreiber
(1) Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Satz 1 erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien; das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt. Im Versandhandel ist Verkaufsstelle im Sinne von Satz 1 das Versandlager.

Also, bringen Sie uns ihre ausgedienten Weidezaunbatterien zurück; wir werden sie dem Rücknahmesystem zuführen.

KONTAKT

Reitsport Strahl

Am Bahnhof 12

29559 Wrestedt / OT Stederdorf

 

Tel.: 05802-970 710

Fax: 05802-970 251

E-Mail: info@reitsport-strahl.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Fr: 9:00 bis 17:00 Uhr
Sa: 9:00 bis 12:00 Uhr
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