Lieber Pferdehalter,
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien
unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher sogar zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Die Rücknahme von Altbatterien wid durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) vom
25.06.2009 geregelt.
Als Auszug ...
§ 9 Pflichten der Vertreiber
(1) Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich
auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Satz 1 erstreckt sich
nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien; das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt. Im Versandhandel ist Verkaufsstelle im Sinne von Satz 1 das
Versandlager.
Also, bringen Sie uns ihre ausgedienten Weidezaunbatterien zurück; wir werden sie dem Rücknahmesystem zuführen.